Gemeinsam mit dem Jobcenter Schwalm-Eder führt die I.GBS in Zusammenarbeit mit der Stiftung Beiserhaus eine Interventionsstrategie zur Unterstützung bei der Bewältigung der sozialen Folgen der Corona-Pandemie durch, die sich auf Bedarfsgemeinschaften konzentriert. Da ein Mensch sich in seiner Lebenslage nie allein und isoliert befindet, fasst das Konzept Bedarfsgemeinschaften ins Auge.

Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat immer mindestens eine*n Leistungsberechtigte*n im Sinne des § 7 Sozialgesetzbuch zweites Buch. Im Schwalm-Eder-Kreis gibt es zahlreiche Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften sowie welche mit mehr als einem Kind, die durch die Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stehen. 

Auffällig ist, dass Eltern, die sich ohnehin belastet fühlen, die Krise auch eher als Problem für ihre Kinder wahrnehmen. Familien mit einer angespannten finanziellen Situation schätzen die Belastung ihrer Kinder deutlich höher ein als diejenigen, die ihre finanzielle Lage positiver beurteilen. Das Projekt richtet sich deshalb vor allem an Bedarfsgemeinschaften um Alleinerziehende mit einem Kind sowie Bedarfsgemeinschaften um eine Partnerschaft mit mindestens zwei Kindern.

Aus diesem Handlungsbedarf heraus erstellt das Team der I.GBS gemeinsam mit den engagierten Mitarbeiter*innen der Stiftung Beiserhaus ein passgenaues Angebot für Bedarfsgemeinschaften, indem eine ausführliche Ist-Analyse zur Situation der Menschen vorgenommen wird. Einzelgespräche und Fallkonferenzen verhelfen zu einem umfassenden Bild der Situation der Menschen der Bedarfsgemeinschaft.

Unterstützungsangebote verfolgen primär die (Wieder-)Herstellung des Friedens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, die Entdeckung von Potenzialen und die Lösung von Problemen, um Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit zu fördern. Konkret werden unter anderem und je nach Bedarf folgende Unterstützungsangebote gemacht und begleitet:

  • Alltagshilfen
  • Anamnese psychischer Erkrankungen
  • Einleitung von Reha-Maßnahmen
  • Einrichtung oder Aufsuchen von sozialen Kontaktbörsen
  • Informationsangebote zum Thema Ernährung, Bewegung und Gesundheit

 


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